Neue Corona-Verordnung

Zum 1. Februar gelten folgende Regeln:

  • eine Maske kann weiterhin freiwillig getragen werden
  • die fünftägige Isolationspflicht entfällt. Positiv getesteten Schülern wird dringend empfohlen in Innenräumen für mindestens 5 Tage eine Maske zu tragen
  • grundsätzlich gilt: wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen
  • allgemeingültige Hygieneregeln gelten weiterhin

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