Neue Corona-Verordnung
Zum 1. Februar gelten folgende Regeln: eine Maske kann weiterhin freiwillig getragen werden die fünftägige Isolationspflicht entfällt. Positiv getesteten Schülern wird dringend empfohlen in Innenräumen für mindestens 5 Tage eine Maske zu tragen grundsätzlich gilt: wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen allgemeingültige Hygieneregeln gelten weiterhin