Umgang mit Windpocken-Infektion

Am Teilstandort sind Windpocken aufgetreten. Windpocken fallen gemäß der Seuchen-Verordnung unter die meldepflichtigen Krankheiten. Kinder, die ungeimpft an Windpocken erkrankt sind, müssen für 16 Tage vom Unterricht ausgeschlossen werden, damit Ihr Kind nicht andere Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder weitere in der Schule tätige Personen anstecken kann.
Bitte gehen Sie sehr verantwortungsvoll mit dieser Infektionskrankheit um, da es in Einzelfällen auch zu schweren und komplizierten Krankheitsverläufen kommen kann.
Bitte geben Sie uns sofort Bescheid, falls Ihr Kind an Windpocken erkrankt sein sollte.

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