Umgang mit Windpocken-Infektion
Am Teilstandort sind Windpocken aufgetreten. Windpocken fallen gemäß der Seuchen-Verordnung unter die meldepflichtigen Krankheiten. Kinder, die ungeimpft an Windpocken erkrankt sind, müssen für 16 Tage vom Unterricht ausgeschlossen werden, damit Ihr Kind nicht andere Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder weitere in der Schule tätige Personen anstecken kann.Bitte gehen Sie sehr verantwortungsvoll mit dieser Infektionskrankheit um, […]