Aufgrund der Corona-Zeiten werden uns weiterhin Einschränkungen im Schul- und Unterrichtsalltag begleiten. Wir alle können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass wir sowohl in der Schule als auch im gesellschaftlichen Leben möglichst schnell wieder zu einer größeren Normalität zurückkehren können.
Dazu gehört das Einhalten der Hygieneregeln:
– mindestens 1,5 Meter Abstand
– Nutzen der Desinfektionsmittel
– regelmäßiges Händewaschen und das
– Tragen der Mund-Nase-Bedeckung
Der Unterricht wird nach Plan stattfinden, dabei muss der Schutz der Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten sichergestellt sein. Das bedeutet:
– Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch im Unterricht! Diese Regelung ist zunächst bis zum 31. August 2020 befristet.
– Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihre Kinder mit einer Mund-Nase-Bedeckung ausgestattet sind! Das hat vor den Sommerferien ja bereits hervorragend funktioniert.
– feste Klassen/Lerngruppen/Kurse und Sitzordnung
– feste Eingangsbereiche für jeden Jahrgang (Abbildungen siehe facebook-Seite der Schule)
– feste Pausenhofbereiche für jeden Jahrgang, keine Durchmischung von Jahrgängen
Vorerkrankte Schülerinnen und Schülern benötigen eine ärztliche Bescheinigung oder ein ärztliches Attest, falls eine Unterrichtsteilnahme nicht möglich ist. Dies gilt auch, wenn eine Nichtteilnahme am Präsenzunterricht zum Schutz von Angehörigen in Betracht kommt!
Sollten Sie zuhause oder wir im Schulalltag COVID-19-Symptome, wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchsinns, bei Ihren Kindern feststellen, sollte sofort Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufgenommen werden. In solchen Fällen schicken Sie bitte Ihre Kinder nicht in die Schule. Wir werden Ihre Kinder unverzüglich nach Hause schicken bzw. abholen lassen.
Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Beobachten Sie in solchen Fällen Ihre Kinder. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann Ihr Kind wieder am Unterricht teilnehmen, ansonsten ist eine ärztliche Abklärung vorzunehmen.
Sollte der bei uns vor den Sommerferien bereits sehr gut abgelaufene Digitalunterricht (Lernen auf Distanz) wieder notwendig werden, werden die dort erbrachten Leistungen (aktive Vor- und Nachbereitung sowie aktive Beteiligung am Unterricht) ebenfalls Teil der Benotung sein.
Unser Ziel ist es, den Ganztagsunterricht ab dem 24.08.2020 wiederaufzunehmen. Voraussetzung dafür ist ein Hygienekonzept für den Mensabereich, um ein Mittagessen und ein Angebot durch den Schulkiosk anbieten zu können. Diesbezüglich werden wir Sie zeitnah informieren.
Wir setzen auf eine weiter gute Zusammenarbeit in diesen schwierigen Zeiten! Ihnen und euch allen einen guten und vor allem gesunden Schulstart.