Corona und Energie nach den Herbstferien

Zu den nach den Herbstferien erfolgenden Corona-Regelungen und Energiespaßmaßnahmen steht im aktuellen Brief des Schulministeriums Folgendes:

  • Masken: Die Länder können in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 eine Maskenpflicht aussprechen. Zunächst einmal bleibt es aber bei der bisher ausgesprochenen Empfehlung zum Tragen einer Maske.
  • Tests: Es bleibt bei der Empfehlung der anlassbezogenen Testungen im häuslichen Umfeld, d.h. im Verdachtsfall soll weiterhin getestet werden, wofür es weiter 5 Tests pro Monat von der Schule gibt.
  • Sollte in der Schule aufgrund klarer Symptome ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben, wird das Kind darum gebeten, sich in der Schule zu testen. Wenn eine Bestätigung der Erziehungsberechtigten vorliegt, dass am selben Tag bereits zu Hause ein Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, kann auf den Test verzichtet werden.
  • Das Ministerium betont, dass die angespannte Energieversorgung grundsätzlich zum Energiesparen verpflichtet. Allerdings müsse die Funktionsfähigkeit der Schulen unter Wahrung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und eines gesunden Lernklimas weiterhin erhalten bleiben. Daher gehören Schulen zu „geschützten Kunden“. 

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